Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels ist neben dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auch der Nachweis einer bestimmten – je nach Fachgebiet unterschiedlicher – Anzahl von selbstständig bearbeiteten Fällen aus dem betreffenden Fachgebiet erforderlich. Was genau als ein "Fall" zu werten ist, musste der BGH nun nochmals im Rahmen eines Streits
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